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Rechte im Urlaub

Die meisten Menschen freuen sich das ganze Jahr über auf den lange ersehnten Urlaub. Egal ob man diesen schon zu Beginn des Jahres als Frühbucher organisiert oder sich erst kurzfristig für einen Last Minute Urlaub entscheidet, die Reise soll die schönste Zeit des Jahres werden. Endlich den Berufsalltag oder das Studium für ein paar Tage vergessen und sich am ausgesuchten Ort wohlfühlen. Doch was, wenn die geplante Traumreise nicht so abläuft, wie im Reisekatalog beschrieben. Welche Rechte hat man als Urlauber eigentlich, wenn etwas schief läuft?

Probleme kann es zu jedem Zeitpunkt des Urlaubs geben. Der Urlaubsflieger verspätet sich, man erwischt den Anschlussflug deswegen nicht, der Koffer ist verschwunden oder in Island ist mal wieder ein Vulkan ausgebrochen, der wochenlang Flüge ins Urlaubsland unmöglich macht. Doch wie kommt man trotzdem zu seinem Recht auf Urlaub? Open Holiday beantwortet hier die wichtigsten Fragen über die Rechte von Reisenden.

Wenn der Flug in den Urlaub überbucht oder gestrichen wurde, ist dies natürlich sehr ärgerlich. In diesem Fall kann man sich jedoch den kompletten Preis für den Flug, Steuern und Gebühren erstatten lassen. Eine Umbuchung des Fluges sollte ebenfalls möglich sein. Ab einer Verspätung von fünf Stunden gelten diese Regeln, bei mehr als zwei Stunden hat man wenigstens Anspruch auf Verpflegung und Übernachtung. Bei Überbuchung kann zudem eine finanzielle Entschädigung vom Urlauber eingefordert werden. Im Falle des isländischen Vulkans, also bei höherer Gewalt, gibt es dagegen keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Eine Umbuchung oder Erstattung des Tickets ist jedoch trotzdem möglich. Diese Regeln gelten jedoch nur für einen Urlaub von Europa aus. Alle Fluggesellschaften, die innerhalb der Europäischen Union starten oder landen, sind daran gebunden. Dies gilt auch für die Billigflieger.

Rechte im Urlaub bei Kofferverlust

Mindestens genauso ärgerlich wie ein gestrichener Flug ist der Verlust eines Koffers. Wird dieser bereits beim Hinflug verloren, kann dies den ganzen Urlaub sehr stressig machen. Wenn etwa alle Klamotten darin befördert wurden, muss man sich am Reiseziel angekommen, erst einmal neu einkleiden. Wenn dann noch teure Kameras oder der Familienschmuck enthalten waren, ist das Fiasko komplett. Doch welche Rechte hat man im Urlaub bei Verlust eines Koffers? Zunächst einmal muss bei der Airline ein Erstattungsantrag gestellt werden. Ist der Koffer wirklich nicht mehr aufzufinden, erhält der Urlauber maximal 1220 Euro, egal welchen Inhalt das Gepäckstück hatte. Daher kann eine Reisegepäckversicherung von großem Nutzen sein, wenn man teure Gegenstände wie Elektronikartikel mit in den Urlaub nimmt. Diese deckt, je nach Vereinbarung, den kompletten Preis des Inhaltes ab. Unabhängig davon ist die Fluggesellschaf aber trotzdem zu einer Erstattung verpflichtet. Weigert sie sich, hilft oft eine Beschwerde beim zuständigen Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig.